Kratzmühlsee
Abschnitt: Angelzonen
Gastkaten an den offiziellen Verkaufsstellen erhältlich
Besatz
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Hecht
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Karpfen
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Schleie
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Barbe
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Aal
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Rutte
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Aitel
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Wels
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sämtliche Weißfischarten
Auflagen:
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Das Befahren der Fluren und Flurwege zur Ausübung der Fischerei ist verboten.
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Für Beschädigungen der Grundstücke, die zum Zwecke der Fischereiausübung betreten werden, haftet der betreffende Inhaber des Fischereierlaubnisscheins.
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Jede ungesetzliche Fischereiausübung, besonders das Legen von Nachtschnüren, Reusen usw. ist strengstens verboten. Es kann eine Stunde vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang gefischt werden, auf Aal und Wels bis 24:00 Uhr, während der Mitteleuropäischen Sommerzeit bis 01:00 Uhr. Das Anfüttern ist verboten.
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Das Fischen an der Nordostseite (Terrasse am Seerestaurant und vom Bade Steg aus) ist ganz jährlich verboten.
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Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
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Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind dem Wasser sofort zurückzugeben.
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Die dem Gewässer entnommenen Fische sind unmittelbar in die Fangliste einzutragen.
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Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Die Nichtbeachtung obiger Vorschriften hat den ersatzlosen Entzug des Erlaubnisscheines zur Folge.
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In der Zeit vom 01. Oktober bis 01. Juni ist das Fischen außerhalb der festgelegten Angelzonen erlaubt.
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Angelzonen laut Beschilderung.
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Forellen und Seeforellen sind ganzjährig geschont.
Gefischt werden darf mit zwei Handangeln, nur vom Ufer aus und in den ausgewiesenen Zonen.
Fangbeschränkungen pro Tag:
2 Raubfische (Hecht oder Zander)
2 Karpfen
2 Schleien
2 Grasfische
2 Barsche
Gefangene Welse müssen entnommen werden
Mindestmaße:
Schleie 28cm
Grasfisch 50cm
Schonzeiten:
Die Schonzeit für Raubfische geht bis einschließlich 15. Mai.
Alle Angaben ohne Gewähr. Vor beginn des Fischens ist der Erlaubnisschein mit den aktuellen Regelungen durchzulesen. Die Regelungen auf dem Erlaubnisschein sind jeweils gültig.