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Altmühl Kottingwörth

Abschnitt: 30 m Breite

Gastkarten sind NICHT erhältlich

Besatz:

  • Hecht

  • Karpfen

  • Schleie

  • Barbe

  • Aal

  • Rutte

  • Aitel

  • sämtliche Weißfischarten

Auflagen:

  1. Das Angeln darf nur vom Ufer aus und nur derat ausgeübt werden, dass dabei keine Flurschäden entstehen. Mit dem PKW darf nicht bis an das Fischwasser bzw. den Angelplatz herangefahren werden, soweit kein öffentlicher Weg besteht.

  2. Der Verkauf der in den Vereinsgewässern gefangenen Fische ist nicht gestattet.

  3. Für das unmittelbare Fischen ist der Fang von Köderfischen mit der Senke erlaubt.

  4. Die Schonzeit für Hechte und Zander ist auf die Zeit vom 01. Januar bis 30.April festgesetzt. Die Schonzeit für Salmoniden endet am 30. April jeden Jahres.

  5. Fangbeschränkungen pro Tag: Raubfische (Hecht, Zander) 2 Stück, Karpfen 2 Stück, Schleien 2 Stück, Salmoniden 2 Stück.

  6. Mindestmaße: Hecht Altmühl 60cm, Schleie 28cm, Forelle 28 cm.

  7. Gefangene Schwarzmeergrundeln sind dem Gewässer zu entnehmen.

  8. Die obere Sulz (ab Einlauf RMD-Kanal) ist nur von der Kanalseite zu befischen. Die komplette untere Sulz (ab Utzmühle) ist bis einschließlich 30. April für den Fischfang komplett gesperrt.

  9. Die dem Gewässer entnommenen Fische sind umittelbar in die Fangliste einzutragen

Alle Angaben ohne Gewähr. Vor beginn des Fischens ist der Erlaubnisschein mit den aktuellen Regelungen durchzulesen. Die Regelungen auf dem Erlaubnisschein sind jeweils gültig.

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